Außer Kraft — § 57 ist seit 10.01.2020 nicht mehr im SGB XII enthalten.
Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019.
Leistungsberechtigte nach § 53 erhalten auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines Persönlichen Budgets. § 29 des Neunten Buches ist insoweit anzuwenden.